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Mietkauf
Der Mietkauf ist ein Mietvertrag mit besonderen Rechten für den Mieter. Hierbei wird vom
Vermieter dem Mieter das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist die Sache unter
Berücksichtigung der vorangegangenen Mietzahlungen das Eigentum an der Mietsache zu
erwerben. Dieser Vertrag ist vor der Erklärung ein reiner Mietvertrag und wandelt sich nach
der Erklärung in einen Kaufvertrag um. Die Konditionen der einzelnen Anbieter sind hierbei
jedoch recht unterschiedlich und sollten daher immer gut miteinander verglichen werden. Der
Mietpreis ist bei einem Mietkauf in der Regel wesentlich höher als der ortsübliche Miezins.
Somit soll der Mieter auch tatsächlich zum Kauf animiert werden und zudem ist durch den
Gebrauch einer Sache ein starker Wertverlust gegeben. Für den Mieter ist ein Mietkauf meist
eine Möglichkeit zur leichteren Finanzierung im Vergleich zu einem Sofortkauf. Aus
steuerlicher Sicht kann der Mietkauf jedoch nur bedingt mit dem Leasing verglichen werden.
Das wirtschaftliche Eigentum geht bei einem Mietkauf sofort auf den Käufer über, was eine
Aktivierung im Anlagevermögen notwendig macht. Im juristischen Sinne geht das Eigentum
erst nach der Zahlung der letzten Rate an den Käufer über. Somit kann man den Mietkauf eher
mit einer Ratenzahlung, als mit einem Leasingvertrag vergleichen. Der Verkäufer übernimmt
bei dieser Variante praktisch die Funktion einer Bank und trägt somit auch alle Risiken, die
sich hieraus ergeben, wie beispielsweise die Zahlungsunfähigkeit des Mieters bzw. Käufers.
Allerdings sind auch für den Käufer Risiken gegeben, besonders dann, wenn der
Vertragsgegenstand noch mit Schulden des Verkäufers belastet ist, die durch die Mieten bzw.
die Raten getilgt werden sollen.