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Mietkauf

Der Mietkauf ist ein Mietvertrag mit besonderen Rechten für den Mieter. Hierbei wird vom Vermieter dem Mieter das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist die Sache unter Berücksichtigung der vorangegangenen Mietzahlungen das Eigentum an der Mietsache zu erwerben. Dieser Vertrag ist vor der Erklärung ein reiner Mietvertrag und wandelt sich nach der Erklärung in einen Kaufvertrag um. Die Konditionen der einzelnen Anbieter sind hierbei jedoch recht unterschiedlich und sollten daher immer gut miteinander verglichen werden. Der Mietpreis ist bei einem Mietkauf in der Regel wesentlich höher als der ortsübliche Miezins. Somit soll der Mieter auch tatsächlich zum Kauf animiert werden und zudem ist durch den Gebrauch einer Sache ein starker Wertverlust gegeben. Für den Mieter ist ein Mietkauf meist eine Möglichkeit zur leichteren Finanzierung im Vergleich zu einem Sofortkauf. Aus steuerlicher Sicht kann der Mietkauf jedoch nur bedingt mit dem Leasing verglichen werden. Das wirtschaftliche Eigentum geht bei einem Mietkauf sofort auf den Käufer über, was eine Aktivierung im Anlagevermögen notwendig macht. Im juristischen Sinne geht das Eigentum erst nach der Zahlung der letzten Rate an den Käufer über. Somit kann man den Mietkauf eher mit einer Ratenzahlung, als mit einem Leasingvertrag vergleichen. Der Verkäufer übernimmt bei dieser Variante praktisch die Funktion einer Bank und trägt somit auch alle Risiken, die sich hieraus ergeben, wie beispielsweise die Zahlungsunfähigkeit des Mieters bzw. Käufers. Allerdings sind auch für den Käufer Risiken gegeben, besonders dann, wenn der Vertragsgegenstand noch mit Schulden des Verkäufers belastet ist, die durch die Mieten bzw. die Raten getilgt werden sollen.